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Häufig gestellte Fragen

1. Welcher Vorteile bringt das Bauen mit einem Architekten?

Der Architekt berücksichtigt die Wünsche des Bauherrn, er empfiehlt und berät ihn hinsichtlich Gestaltung, Baukonstruktion und Wirtschaftlichkeit. Zudem beachtet er die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben. Vom Architekten geplante Häuser sind individuell auf die Wünsche des Bauherrn zugeschnittene Unikate. Planen und Bauen mit dem Architekten ist geprägt von individueller Betreuung und dem persönlichen Kontakt und um eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung im Sinne des Bauherrn. Als Erfüllungsgehilfe des Bauherrn bietet der Architekt:

  • Kosten- und Planungssicherheit 
  • Individualität und Freiheit für die Planung (Grundrisse, Gestaltung, Materialien etc.)
  • Detaillierte Leistungsbeschreibungen für eine fehlerfreie Bauausführung 
  • Kontinuierliche Bauüberwachung auf der Baustelle um Fehler frühzeitig zu Erkennen und zu vermeiden
  • Kontinuierliche Terminüberwachung um Bauzeitenverzögerungen zu vermeiden 
  • Kontinuierliche Kostenverfolgung um Kostensteigerungen zu vermeiden

In unserem Architekturbüro werden Bauherrn individuell und kompetent begleitet. Von der ersten Planungsphase bis zu Fertigstellung bieten wir ihnen einen persönlichen Ansprechpartner für Ihr Projekt.

2. Wann benötige ich einen Architekten?

Bis auf geringe genehmigungsfreie Bauvorhaben fordern die Landesbauordnungen der Bundesländer die Stellung eines Bauantrags. Für die Erstellung eines Bauantrags bedarf es eines bauvorlagenberechtigten Entwurfsverfassers. Architekten erfüllen diese Anforderungen umfänglich. Je nach Umfang und Größe des Projekts wird das Planungsteam um weitere Fachplaner aus den Spezialgebieten Tragwerksplanung, Haustechnik, Energieberatung etc. ergänzt.

Aufgrund unserer Qualifikation und der vorhandenen Erfahrungen ist unser Büro in der Lage, unterschiedlichste Bauvorhaben – egal ob groß oder klein, Neubau, Anbau, Altbau oder Denkmalschutz – zu betreuen. Wir verfügen über ein sehr gutes Netzwerk zu unterschiedlichsten Fachplanern und sind bei Bedarf in der Lage für sie ein kompetentes Planungsteam zusammenzustellen.

3. Was kostet ein Architekt?

Das Honorar des Architekten orientiert sich an der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Maßgeblich für das Honorar sind:

  • Die Honorarzone, in die ein Objekt eingruppiert wird. Die Honorarzone orientiert sich am „Schwierigkeitsgrad“ der Bauaufgabe. Die HOAI hält hierfür beispielhafte Zuordnungen bereit. 
  • Die zu erwartenden Baukosten. Je teurer das geplante Bauvorhaben sein wird, desto größer sind auch die zu erwartenden Kosten für die Architektenleistung.
  • Der Honorarsatz. Die Tafeln der HOAI bieten jeweils einen Basishonorarsatz und einen oberen Honorarsatz. Die Werte dienen als Orientierungshilfe für die Vereinbarung des Architektenhonorars. 
  • Die Zuschläge (Umbauzuschlag oder Instandsetzungszuschlag). Für Bauaufgaben im Bestand stehen dem Architekten Erhöhungen zu, da die zu berücksichtigende und zu verarbeitenden Bausubstanz nicht in die zu erwartenden Baukosten (als Basis der Honorarberechnung) berücksichtigt wird.
  • Die Nebenkosten. In der Regel berechnen Architekten einen Aufschlag von 4-6 % für Nebenkosten. Sie können jedoch auch nicht berechnet werden.

Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot zu Ihrem Vorhaben. Dieses stimmen wir gemeinsam auf den tatsächlichen Bedarf des Bauherrn ab. So müssen z.B. nicht sämtliche Leistungsphasen umfänglich beauftragt werden, um den Aufwand und das damit verbundene Architektenhonorar zu verringern und beiderseitig sinnvoll zu gestalten. Grundsätzlich besteht zudem bei vielen Bauvorhaben auch die Möglichkeit zur Pauschalierung unseres Honorars, was auf beiden Seiten zu Kostensicherheit beiträgt.

4. Ab wann entstehen Kosten für die Architektenleistungen?

Das erste Beratungsgespräch ist bei uns üblicherweise kostenfrei. Bei Umbaumaßnahmen treffen wir uns gerne gemeinsam mit Ihnen direkt vor Ort. Wenn Sie einen Neubau planen möchten, laden wir Sie gerne zu einem ersten kostenlosen und unverbindlichen Gespräch in unser Büro ein.

Erst wenn die Aufgabenstellung und der Umfang klar definiert sind, erstellen wir Ihnen ein detailliertes Angebot. Nach schriftlicher Erteilung des Auftrages beginnen wir mit unserer Arbeit, die wir auf Basis des Angebotes abrechnen.

5. Wie behält man als Bauherr die Kontrolle über die Kosten?

Im Zuge der Bauleitung überwacht der Architekt die Abrechnung der einzelnen Handwerkerleistungen. Er prüft die einzelnen Rechnungen und korrigiert diese gegebenenfalls. Er führt Protokoll über beauftragte und bereits abgerechnete Kosten, so dass der Architekt jederzeit das geplante Budget mit den laufenden Kosten vergleichen kann.

Durch unsere kontinuierliche Projektkostenverfolgung ist unser Büro jederzeit in der Lage, die aktuelle Kostensituation ihres Bauvorhabens zu ermitteln. Über stetige Soll-Ist-Vergleiche zwischen geschätzten, beauftragten und bereits gezahlten Kosten wissen wir zu jedem Zeitpunkt, ob sich das Projekt innerhalb des Budgets befindet oder ob ggf. Maßnahmen zur Kosteneinsparungen entwickelt werden müssen.

6. Sind auch Arbeiten auch in Eigenleistung möglich?

Das Einbringen von Eigenleistungen ist selbstverständlich möglich. Diesbezügliche Wünsche und Möglichkeiten stimmen wir gemeinsam mit unseren Bauherren ab und berücksichtigen diese in unserer weiteren Bauablauf- und Kostenplanung.

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