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Evers-Architekten IN HILDESHEIM – BRANDSCHUTZ

Die Anforderungen an den Brandschutz basieren auf gültigem Baurecht und werden durch die Bauaufsichtsbehörden eingefordert. Im Regelfall erfolgt eine entsprechende Forderung bei jeder genehmigungspflichtigen Baumaßnahme und Umnutzungen oder als Resultat von durchgeführten Begehungen der Feuerwehr oder bei entstandenen Brandereignissen.

Brandschutz bedeutet vorrangig Schutz von Leib und Leben. Aber auch Schutz der Umwelt und der öffentlichen Sicherheit sowie Voraussetzung für eine wirksame Brandbekämpfung.

Mitunter können die Brandschutzziele nur durch ein komplexes Geflecht aus miteinander verflochtenen Einzelmaßnahmen erreicht werden. Ein qualifiziertes Brandschutzkonzept bildet hierbei die Basis für die bauliche, technische und organisatorische Umsetzung.

Unser Ziel ist es, optimierte Brandschutzkonzepte zu entwickeln, um die erforderlichen Schutzziele des vorbeugenden Brandschutzes zu erfüllen, ohne die Nutzung des Gebäudes einzuschränken.

Bei der baulichen Umsetzung brandschutztechnischer Maßnahmen gilt es, neben der wirtschaftlichen Umsetzung von Baumaßnahmen, insbesondere auch die laufenden Betriebskosten für den Nutzer im Fokus zu behalten.

Zusätzlich zur Entwicklung von Brandschutzkonzepten, Brandschutzordnungen, Flucht- und Rettungsplänen sowie Feuerwehrplänen unterstützen wir Sie auch als anerkannter Brandschutzbeauftragter der Deutschen Sachverständigen Gesellschaft (DESAG) und übernehmen dessen Aufgaben.

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