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Evers-Architekten IN HILDESHEIM – DENKMALSCHUTZ

Als Folge des stetig steigenden Interesses an der Nutzung und Bewahrung historischer Bausubstanz entwickelte sich in den 1970er Jahren ein rechtliches „Schutzsystem“ für Baudenkmale.

In der heutigen Zeit sind diese Regelungen in den Denkmalschutzgesetzen der Bundesländer fixiert. Für das Land Niedersachsen existiert seit 1978 das Niedersächsische Denkmalschutzgesetz.

Denkmalschutz bedeutet mehr als den nachhaltigen Schutz historischer Bausubstanz. Als „kultureller Umweltschutz“ dient der Denkmalschutz dazu, Baudenkmale als Zeugnisse menschlicher Geschichte zu erhalten. Die Denkmalpflege bietet den Menschen Orientierung zur Entwicklung von Selbstbewusstsein und Identität.

Identität schaffen. Bausubstanz erhalten und neu interpretieren.

Mit diesem Bewusstsein begegnen wir unseren denkmalschutzrelevanten Aufgaben. Unser Ziel ist es, einerseits den historischen Wert und Charakter des geschützten Bestands zu bewahren, andererseits eine Nutzungsoptimierung für den Bauherrn zu realisieren. Hierbei konzentrieren wir uns neben der fachlichen Auseinandersetzung mit der vorhandenen Bausubstanz insbesondere auf ein ausgewogenes Zusammenspiel von Neu und Alt.

Durch das gleichwertige Miteinander zum Teil verschiedener Baukörper entwickelt sich ein Spannungsverhältnis, das den architektonischen Wert der Immobilie bereichert und die Identität des Gebäudes neu interpretiert.

Unser Leistungsspektrum erstreckt sich hierbei von der sorgfältigen Bestandsaufnahme bis hin zur Dokumentation und Schadensanalyse.

Machbarkeitsstudien zeigen kreative Lösungsansätze auf bis hin zur kompletten Begleitung der Umsetzung und individuellen Beratung möglicher Fördermittel.

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